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 Lebensgefahr durch Luftverlust

Schleichender Luftverlust deutet meist auf eine Einfahrverletzungen durch einen eingefahrenen Gegenstand wie Nagel, Schraube hin. Auch haben wir wir schon Gegenstände wie Kugelschreiber, BKS-Schlüssel, Maulschlüssen oder noch obskurere Teile aus dem Reifen "gefischt".

Diese Alarmzeichen sollten sie nicht übersehen und umgehend ihren Reifenhändler aufsuchen, in dem frühen Stadium ist eine Reperatur meist noch möglich. Nachfüllen von Luft und dauerndes Fahren mit zu wenig Luft zerstört den Reifen und bringt sie in Lebensgefahr.

Der Reifen muss demontiert werden, fachmännisch begutachtet werden und das entstandene Loch heißvulkanisiert verschlossen werden. Die Kosten um einen Reifen zu vulkanisieren liegen zwischen 25€ und 60€. Eine Reifenreparatur lohnt sich fast immer.

In keinem Fall darf ich in einen beschädigten Reifen einen Schlauch einziehen oder ungeprüft eine Reparaturmaterial von außen einfügen. Walkarbeit und Schaden im Reifen sind so nicht zu erkennen!

Die reparierten Reifen haben im Normalfall wieder dieselben Eigenschaften und können genauso genutzt werden wie vorher. Es können auch Höchstgeschwindgkeitsreifen repariert werden, eine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt es nicht.

Ist der Reifen an der Seitenfläche beschädigt, ist leider keine Reparatur mehr möglich, hier muss der Reifen zwingend ausgewechselt werden.

 

Richtlinie Instandsetzung
Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen

(Vkbl. Nr. 05/2001 vom 15.März 2001)

 
1. Anwendungsbereich

Dies Richtlinie dient der Anwendung einheitlicher Bedingungen für die fachgerechte Instandhaltung von Luftreifen und richtet sich an die damit befassten Reifenfachbetriebe sowie an das Fachpersonal, das in anderen Betrieben mit Reifeninstandsetzungsarbeiten betraut ist.

 
2. Begriffsbestimmungen

Reifeninstandsetzung Reifeninstandsetzung umfasst die Reparatur und die Wiederherstellung des gebrauchsfähigen Zustandes eines beschädigten Reifens.

Reifenreparatur Reifenreparatur ist die dauerhafte Beseitigung des Schadens am Reifen mittels geeigneter Reparaturmittel und Verfahren zur weiteren uneingeschränkten Verwendung des Reifens gemäß der auf den Reifen angegebenen Kenzeichnungen. Pannenhilfsmittel Pannenhilfsmittel sind ein temporärer Notbehelf nach einem eingetretenen Reifenschaden für eine begrenzte Mobilitätssicherung. Heiß-/Warmvulkanisation Verfahren zum Aufbringen und Vulkanisieren von Reparaturmittel unter Zuführung von Wärme und durch das Aufbringen von Druck bei bestimmten Temperaturen.

Selbstvulkanisation Verfahren zum Aufbringen und Vulkanisieren von Reparaturmitteln bei Raumtemperatur.

 
Reparaturmittel

Kombireparaturmittel Reparaturkörper, bestehend aus Lochkanalfüllung und Reparaturpflaster. Reparaturpflaster Flächenartiger, in seinen Abmessungen und für seinen Verwendungsbereich geeigneter Reparaturkörper.

Reparaturflicken Flächenartiger, dehnungsfähiger Reparaturkörper für die Schlaureparatur. Festigkeitsträger Kord, bestehend aus Strängen (Fäden, Seile), die die Gewebelagen des Reifens bilden und auch bei Reparaturpflastern ab einer bestimmten Größe Verwendung finden.

Laufflächenbereich Bereich des Reifens, der mit dem Boden in Berührung kommt zuzüglich des Teils des Reifens, der sich von der Lauffläche bis zum Dekorstreifen erstreckt. Seitenwandbereich Bereich des Reifens zwischen Dekorstreifen und Zentrierlinie

Wulstzone Bereich des Reifens unterhalb der Zentrierlinie

 
3. Allgemeine Anforderungen

3.1 Grundsätzlich ist jeder Reifen vor der Reparatur zur Analyse des Schadens und zur Reparaturdurchführung von der Felge zu demontieren. Ausgenommen sind Reifen, die Schäden aufweisen, welche eindeutig als rein äußere Verletzungen des Reifens erkennbar sind und ohne Demontage von außen repariert werden können sowie Reifen an Nutzfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindig- keit von nicht mehr als 40 km/h.

3.2 Vor der Reparatur ist der Reifen hinsichtlich seiner Reparaturwürdigkeit zu untersuchen (siehe auch "Richtlinie für die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen"); insbesondere ist in diese Betrachtung auch der allgemeine Zustand des Reifens außerhalb des zu reparierenden Schadens einzubeziehen. Die Informationen des Reifenherstellers zur Reifeninstandsetzung sind dabei zu beachten. 3.3 Je nach Schadensbild sind ausschließlich die hierfür geeigneten Reparaturmittel nach Anweisung des Herstellers dieser Reparaturmittel zu verwenden; dabei ist insbesondere auf die Verträglichkeit der verwendeten Materialien untereinander zu achten. Richtlinie Instandsetzung

3.4 Die Schadensstelle ist mit geeignetem Werkzeug freizulegen und zu reinigen. 3.5 Schäden an Reifen, die mittels Pannenhilfsmitteln behandelt wurden, können nicht repariert werden.

3.6 Das Einlegen eines Schlauches ohne Behebung des Reifenschadens ist unzulässig.

 
4. Reparaturausführung

Generell ist der Schadenskanal mit Rohgummi, das mittels Heiß-oder Warmvulkanisation zu vulkanisieren ist, zu füllen und an der Reifeninnenseite ein Reparaturpflaster einzusetzen. Für die Lochkanalfüllung von Stichverletzungen im Laufflächenbereich kann auch ein vorvulkanisierter Gummikörper in Verbindung mit einem Reparaturpflaster Verwendung finden. Dabei gilt ergänzend:

Kraftradreifen An Kraftradreifen sind Reparaturen von Stichverletzungen bis höchstens 6 mm Schadensausdehnung im Laufflächenbereich mittels Kombireparaturmittel zulässig. Andere Reifenreparaturen außerhalb der Lauffläche sind ab Kraftradreifen unzulässig. Reifen an Pkw mit ihren Anhängern Im Laufflächenbereich sind Reparaturen von Stichverletzungen bis höchstens 6 mm Schadensausdehnung mittels Kombireparaturmittel zulässig. Im Bereich der Wulstzone sind Gummireparaturen nur zulässig, wenn die Festigkeitsträger nicht davon berührt sind.

C-Reifen und Reifen mit einer Tragfähigkeitskennzahl < 122 an Nutzfahrzeugen und ihren Anhängern Im Laufflächenbereich sind Reparaturen von Stichverletzungen bis höchstens 6 mm Schadensausdehnung mittels Kombireparaturmittel zulässig. Im Bereich der Wulstzone sind Gummireparaturen nur zulässig, wenn die Festigkeitsträger nicht davon berührt sind. Reifen mit einer Tragfähigkeitskennzahl < 122 an Nutzfahrzeugen und ihren Anhängern Im Laufflächenbereich sind Reparaturen von Stichverletzungen bis höchstens 10 mm Schadensausdehnung mittels Kombireparaturmittel zulässig. Im Bereich der Wulstzone sind Gummireparaturen nur zulässig, wenn die Festigkeitsträger (Karkass- oder Unkehrlagen) nicht davon berührt sind.

(Quelle:Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.)

 


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